Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.02.2003 - 1 WF 184/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,35005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
Nato-Truppen-Statut
Zustellung nach Nato-Truppen-Statut - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen einer Zustellung von Schriftstücken ohne Einschaltung der für US-Streitkräfte in Deutschland zuständigen Verbindungsstelle
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
Nato-Truppen-Statut
US-Streitkräfte, Truppenstatut, Zustellung; Zustellung, Truppenstatut - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NATOTrStatZAbk
Rechtsfolgen der Zustellung von Schriftstücken ohne Einschaltung der für US-Streitkräfte in Deutschland zuständigen Verbindungsstelle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dillenburg, 20.08.2001 - 2 F 288/98
- OLG Frankfurt, 26.02.2003 - 1 WF 184/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2003 - 1 WF 184/01
Die Berufung gegen das Urteil wurde zurückgenommen, nachdem der Senat darauf hingewiesen hat, daß die Berufungssumme nicht erreicht sein dürfte (vgl. BGH NJW 1995, Seite 664) und den Streitwert durch Beschluss vom 27.12.2000 auf 1.200,- DM festgesetzt hat. - LG Aachen, 29.08.1989 - 5 T 263/89
Wirksamkeit einer nicht dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut entsprechenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2003 - 1 WF 184/01
In diesem Fall wurde in der Rechtsprechung (Landgericht Aachen, NJW-RR 1990, Seite 1344) zutreffend auch schon für die noch zwingend vorgeschriebene Zustellung über die US-Verbindungsstelle nach altem Recht eine Heilung des Zustellungsmangels gemäß § 187 ZPO für möglich erachtet. - OLG Frankfurt, 08.08.2000 - 1 UF 116/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2003 - 1 WF 184/01
Während das Sorgerecht für die Tochter X. aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Dillenburg vom 30.03.1999 (2 F 288/98), bestätigt durch Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 8.08.2000 (1 UF 116/99), der Mutter zusteht, wurde das Sorgerecht für den Sohn Y. durch Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21.02.2001 (1 UF 116/99) auf den Vater übertragen.
- OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 U 2/14
Staatshaftung wegen Undurchführbarkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Titel …
Es kommt insofern weder darauf an, ob, was unzweifelhaft ist, die Zustellung wirksam war (die Heilungsmöglichkeit nach § 189 ZPO ist diesbezüglich unerheblich), noch darauf, ob und inwieweit dem Beklagten eine Wahlmöglichkeit zur Verfügung stand (insoweit zutreffend das LG und auch der Beklagte, unter Verweis auf OLG Frankfurt Beschluss vom 26.02.2003, 1 WF 184/01 - juris; LG Zweibrücken JurBüro 2007, 661).